Die eigene Beerdigung organisiert
Wer vorsorgt, kann seinen Abschied noch zu Lebzeiten selbst bestimmen.
Margret hatte alles bestens vorbereitet. In ihrem persönlichen Ordner gab es einen Vermerk, wer im Fall ihres Todes zu benachrichtigen ist - der Bestatter ihres Vertrauens. Ein kurzes Telefonat von Magrets Sohn und der Bestatter erledigte alles so, wie Margret es bestimmt hatte.
Ein selbstbestimmt gestalteter Abschied entlastet die Angehörigen im Trauerfall seelisch und finanziell. Wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird – selbst, wenn es niemanden mehr im Familien- oder Freundeskreis gibt, der eine Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann.
Wie Margret schließen die Vorsorgenden mit dem Bestatter ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem sämtliche Wünsche festgeschrieben werden können.
Vielleicht möchte man sicherstellen, Nahe des Wohnortes der Kinder beerdigt zu werden oder man legt die Bestattungsart oder die Laufzeiten, Kosten und Pflege der zukünftigen Grabstätte fest. Dazu schließen die Vorsorgenden. Wer seine Bestattung frühzeitig bezahlt, kann zudem sein Geld vor dem Zugriff Dritter schützen. Denn gerade bei geringeren Einkommen besteht die Gefahr, dass sämtliche Rücklagen für Pflegeleistungen aufgebraucht werden und am Ende kein Geld mehr für eine Bestattung übrig ist.
In Deutschland haben zehntausende Familien nicht genug oder kein Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19200 Personen Geld von den Sozialämtern, um eine Bestattung zu finanzieren.
Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener benötigt, muss sich einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, je nach Kommune.
Der Bestatter ist verpflichtet, auf Wunsch einen transparenten Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Angebot eines Bestattungsunternehmens setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen: eigene Dienstleistungen und Lieferungen, Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen usw.) sowie Friedhofs- und sonstige Gebühren
Bei der Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig ist.
Der Verband Deutscher Bestatter rät, rechtzeitig bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, gegebenenfalls auch Vergleichsangebote. Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60 Prozent und höher liegen. Ein vorab genannter Festpreises sei nicht seriös.
Von Vergleichsportalen im Internet rät der Verband der Bestatter aufgrund preislich stark regionaler Unterschiede bei den Fremdleistungen und der Bandbreite von Bestattungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikeln ab. Sie würden kaum zu einer Preistransparenz beitragen.
Margrets Angehörige waren erleichtert, sich nicht um die Beisetzung kümmern zu müssen. Sie verlief dann so, wie sie es mit dem Bestatter schriftlich vereinbart hatte. Margrets Kinder und Enkel waren sich sicher, dass sich Margret wdas Abschiednehmen genau so vorgestellt hatte.